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   LAG Hamm, 19.04.1999 - 16 Sa 562/98   

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LAG Hamm, 19.04.1999 - 16 Sa 562/98 (https://dejure.org/1999,9983)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.04.1999 - 16 Sa 562/98 (https://dejure.org/1999,9983)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. April 1999 - 16 Sa 562/98 (https://dejure.org/1999,9983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage einer Arbeitnehmerin (kaufmännische Angestellte) gegen den Arbeitgeber wegen des Widerrufs einer übertariflichen Zulage; Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung eines vertraglich vereinbarten Widerrufsrechts im Hinblick auf eine freiwillige und widerrufliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315; BetrVG § 87 Nr. 10
    Übertariflichen Zulage - Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 568
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus LAG Hamm, 19.04.1999 - 16 Sa 562/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es zulässig, übertarifliche Lohnbestandteile unter den Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zu stellen (BAG vom 09.06.1967 - 3 AZR 352/66 -, vom 30.08.1972 - 5 AZR 140/72 -, vom 07.09.1994 - 10 AZR 716/93 - AP Nr. 5, 6 und 11 zu § 611 BGB Lohnzuschläge; BAG vom 13.05.1987 - 5 AZR 125/86 - EzA § 315 BGB Nr. 34).

    Ein Lohnbestandteil von 3 % des Effektivlohns hat jedoch nicht ein solches Gewicht, dass durch einen Entzug das Vertragsgleichgewicht grundlegend gestört worden wäre (vgl. BAG vom 13.05.1987, aaO.: dort wurde es für zulässig gehalten, ein Widerrufsrecht für 25 % des laufenden Verdienstes zu vereinbaren).

    Eine solche einseitige Gestaltungsmöglichkeit unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (BAG vom 13.05.1987 - aaO.).

    Hierfür sind die besonderen tatsächlichen Gegebenheiten festzustellen und umfassend zu würdigen (BAG vom 13.05.1987 - aaO.).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.04.1999 - 16 Sa 562/98
    Während eine Änderungskündigung zur Entgeltkürzung nur rechtswirksam ist, wenn durch die Senkung der Personalkosten die Stillegung des Betriebs oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann (BAG vom 20.08.1998 - 2 AZR 84/98 -, BB 1999, 320 ), müssen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beim Widerruf einer übertariflichen Zulage unter den Voraussetzungen billigen Ermessens i.S. des § 315 BGB die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden.

    Für die Änderungskündigung ist dieser Aspekt von Bedeutung (BAG vom 20.08.1998, aaO.).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Auszug aus LAG Hamm, 19.04.1999 - 16 Sa 562/98
    Das Bundesarbeitsgericht, das in seiner neusten Rechtsprechung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz unternehmensbezogen definiert, trägt der Bedeutung des Betriebs dadurch Rechnung, dass es die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation eines Betriebes für billigenswert hält (BAG vom 17.11.1998 - 1 AZR 147/98 -, DB 1999, 637 ).
  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

    Auszug aus LAG Hamm, 19.04.1999 - 16 Sa 562/98
    Einseitige Änderungen, durch die das vertragliche Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört würde, sind damit nicht zulässig (BAG vom 07.10.1982 - 2 AZR 455/80 -, EzA § 315 BGB Nr. 28; Erfurter Kommentar/Preis, § 611 BGB 230).
  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93

    Sonderzulage - Gehaltsstruktur - Gehaltsdifferenz - Tarifgruppe

    Auszug aus LAG Hamm, 19.04.1999 - 16 Sa 562/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es zulässig, übertarifliche Lohnbestandteile unter den Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zu stellen (BAG vom 09.06.1967 - 3 AZR 352/66 -, vom 30.08.1972 - 5 AZR 140/72 -, vom 07.09.1994 - 10 AZR 716/93 - AP Nr. 5, 6 und 11 zu § 611 BGB Lohnzuschläge; BAG vom 13.05.1987 - 5 AZR 125/86 - EzA § 315 BGB Nr. 34).
  • BAG, 30.08.1972 - 5 AZR 140/72

    Widerruf und Kürzung übertariflicher Lohnbestandteile

    Auszug aus LAG Hamm, 19.04.1999 - 16 Sa 562/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es zulässig, übertarifliche Lohnbestandteile unter den Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zu stellen (BAG vom 09.06.1967 - 3 AZR 352/66 -, vom 30.08.1972 - 5 AZR 140/72 -, vom 07.09.1994 - 10 AZR 716/93 - AP Nr. 5, 6 und 11 zu § 611 BGB Lohnzuschläge; BAG vom 13.05.1987 - 5 AZR 125/86 - EzA § 315 BGB Nr. 34).
  • BAG, 09.06.1967 - 3 AZR 352/66

    Kürzung einer jederzeit widerruflichen Leistungszulage nach billigem Ermessen

    Auszug aus LAG Hamm, 19.04.1999 - 16 Sa 562/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es zulässig, übertarifliche Lohnbestandteile unter den Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zu stellen (BAG vom 09.06.1967 - 3 AZR 352/66 -, vom 30.08.1972 - 5 AZR 140/72 -, vom 07.09.1994 - 10 AZR 716/93 - AP Nr. 5, 6 und 11 zu § 611 BGB Lohnzuschläge; BAG vom 13.05.1987 - 5 AZR 125/86 - EzA § 315 BGB Nr. 34).
  • BAG, 29.07.1960 - 5 AZR 532/59

    Künftige Lohnzahlungen - Revisionsinstanz - Entziehung der rechtzeitigen Leistung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.04.1999 - 16 Sa 562/98
    Zweck dieser Vorschrift ist es, demjenigen Gläubiger zu helfen, der befürchten muss, dass seine künftigen Forderungen von dem Schuldner aus erkennbar gewordener Zahlungsunwilligkeit nicht erfüllt werde (BAG, AP Nr. 2 zu § 259 ZPO ).
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